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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für das Jahr 2006
Bei der Bearbeitung der Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2006 ist das EStG i. d. F. der Bekanntmachung v. (BGBl 2002 I S. 4210), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei (BGSUmbenennG) v. (BGBl 2005 I S. 1818) zu beachten. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen. Eine Änderung der LStR wird für 2006 nicht vorgenommen. In den LStH 2006 werden lediglich die Hinweise entfernt, die auf Grund der in der letzten Zeit ergangenen Urteile – insbesondere zu Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit – nicht mehr gültig sind.