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Verpachtung einer Apotheke nach dem Tod des Inhabers
Sind nach dem Tod des Apothekers dessen Kinder als Erben eingesetzt und erhält die Ehefrau den Nießbrauch am gesamten Nachlassvermögen, liegt keine (Zwangs-)Betriebsaufgabe vor, wenn die Ehefrau die Apotheke an einen Apotheker verpachtet und die Einkünfte in der Steuererklärung als solche aus ruhendem Gewerbebetrieb erklärt. Dass die Kinder einen Erbauseinandersetzungsvertrag auf den Todeszeitpunkt des Vaters geschlossen haben und die eine Tochter ihrer Schwester den hälftigen Anteil an der Apotheke gegen eine Ausgleichszahlung abgekauft hat, führt ohne eine Aufgabeerklärung ebensowenig zu einer sofortigen Betriebsaufgabe wie der Umstand, dass weder die Ehefrau noch die Kinder über die Qualifikation zur Führung einer Apotheke verfügen. Wird nach dem Tod der Mutter und dem Wegfall des Nießb...