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Gerichtskosten keine Steuerberatungskosten
Gerichtskosten für ein finanzgerichtliches Verfahren sind keine Steuerberatungskosten i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Die Subsumtion von Gerichtskosten unter den Begriff der „Steuerberatungskosten” wäre nur im Wege einer wortlauterweiternden Gesetzesauslegung möglich. Die Voraussetzungen dafür liegen jedoch nicht vor. Denn es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber es über den Wortlaut der Vorschrift hinaus einem Kläger, der in einem finanzgerichtlichen Verfahren unterlegen ist, ermöglichen wollte, auch die Gerichtskosten als Sonderausgaben abzuziehen. Steuerpflichtige sollten lediglich die Möglichkeit haben, die ihnen durch eine Steuerberatung erwachsenen Kosten bei der Ermittlung des Einkommens abzuziehen.