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Wahlrecht bei der Bewertung von Feldinventar
Entscheidet sich ein Ackerbau betreibender Landwirt für die Aktivierung des Feldinventars, kann er anstelle der Einzelherstellungskosten aus Vereinfachungsgründen Durchschnittswerte ansetzen. Dabei kann er als Durchschnittswerte wahlweise die Standardherstellungskosten des BMVLF-Jahresabschlusses heranziehen oder die betriebsindividuellen Durchschnittswerte ermitteln, letztlich also schätzen. Entscheidend ist, dass bei dem einmal gewählten Bewertungsansatz nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit verblieben wird (hier: Ansatz des gegenüber den Standardherstellungskosten niedrigeren Teilwerts einer Fruchtart aufgrund einer retrograden Betrachtung).