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BFH 08.09.2005 IV R 40/04, NWB direkt 45/2005 S. 3

Gewinnrealisierung bei Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen

Der Gewinn aus der Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen ist dann realisiert, wenn mehr als die Hälfte der Erwerber das im Wesentlichen fertig gestellte Gemeinschaftseigentum ausdrücklich oder durch mindestens drei Monate lange rügelose Ingebrauchnahme konkludent abgenommen haben. Die Gewinnrealisierung betrifft nur die von diesen Erwerbern geschuldeten Entgelte. Die Bestimmung des Zeitpunkts der Gewinnrealisierung muss auch dem Vereinfachungsgesichtspunkt Rechnung tragen. Das erfordert die Bestimmung eines festen Zeitraums, nach dessen Ablauf die Kaufpreis- bzw. Werklohnforderung des Bauträgers zu aktivieren ist. Zur Gewinnrealisie-S. 4rung kommt es auch dann, wenn unwesentliche Arbeiten am Gemeinschaftseigentum wie Außenputz und Außenanlagen noch nicht fertig gestellt sind. Eine...

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