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Grunderwerbsteuer | Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot durch den Grundpfandrechtsgläubiger
Das , nv NWB RAAAB-61250 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG ist nicht nur dann erfüllt, wenn derjenige, dem ein Kaufangebot unterbreitet wurde, die daraus resultierenden Rechte an einen Dritten abtritt, sondern auch dann, wenn das Kaufangebot alternativ an den Angebotsempfänger oder einen von diesem zu benennenden Dritten gerichtet ist und der Dritte das Kaufangebot infolge der Benennung durch den Angebotsempfänger (unmittelbar) annimmt (sog. „Oder-Angebot”). Das zusätzlich erforderliche – ungeschriebene – Tatbestandsmerkmal „Handeln in Verfolgung eigener wirtschaftlicher Interessen” ist nur erfüllt, wenn der Abtretende bei Weitergabe des Grundstücks unter Ausnutzung der Rechtsstellung als Benennungsberechtigter wirtschaftliche Vorteile aus ...