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Schönheitsreparaturen im Formularmietvertrag
Für Klauseln über Schönheitsreparaturen haben im Gewerberaummietrecht bisher grundsätzlich weniger strenge Anforderungen gegolten als bei der Wohnraummiete. Nachdem der BGH dort in den letzten Jahren die Zügel immer mehr angezogen hat, wird diese Sicht nun auch auf gewerbliche Mietverhältnisse ausgedehnt. Insbesondere die Kombination von Klauseln, die eine Schlussrenovierung vorschreiben, aber auch turnusmäßige Arbeiten während des laufenden Mietverhältnisses verlangen, steht in der Kritik. Nach Ansicht des BGH führt auch in Formularmietverträgen über Geschäftsräume die Kombination einer Endrenovierungsklausel mit einer solchen über turnusmäßige Schönheitsreparaturen wegen des Summierungseffekts zur Unwirksamkeit beider Klauseln (, NZM 2005 S. 504)...