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Finanzgericht München Urteil v. - 14 K 5297/97

Gesetze: UStG § 15a

Zwangsversteigerung des Grundstücks

Leitsatz

NWB EN-Nr. 1503/98 Schuldner des Vorsteuerberichtigungsanspruchs ist nach § 15a UStG, der sich aus einer umsatzsteuerfreien Veräußerung des Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung ergibt, der Grundstückseigentümer und nicht der Zwangsverwalter, wenn neben dem Zwangsversteigerungsverfahren noch die Zwangsverwaltung des Grundstücks angeordnet ist. Dies ergibt sich daraus, daß die Zwangsverwaltung nur die Verwertung von Grundstücken durch Nutzung, nicht aber durch Veräußerung erfaßt. Der Zwangsverwalter ist daher nur insoweit Schuldner des Vorsteuerberichtigungsanspruchs, als dieser durch eine umsatzsteuerfreie Vermietung des Grundstücks entsteht.

Fundstelle(n):
GAAAB-68633

Preis:
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Finanzgericht München, Urteil v. 15.04.1999 - 14 K 5297/97

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