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FG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss v. - 2 V 17/05 EFG 2005 S. 1672 Nr. 21

Gesetze: EStG 1999 § 5 Abs. 2, EStG 1999 § 7 Abs. 1 S. 3, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Aktivierungspflicht für gekaufte Zuckerrübenlieferrechte als immaterielle, nicht abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens des landwirtschaftlichen Betriebs

Aussetzung der Vollziehung betreffend Gewinnfeststellung 1999 bis 2002

Leitsatz

Wurde beim Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebs im Jahr 1999, als ein Ende der Quotenregelung für zuckererzeugende Unternehmen noch nicht absehbar war, ein Teil des Kaufpreises für im erworbenen Betrieb vorhandene Zuckerrübenlieferrechte geleistet, so ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass insoweit nach § 5 Abs. 2 EStG ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren ist, das aber anders als der miterworbene Geschäfts- oder Firmenwert nicht abschreibungsfähig ist.

Fundstelle(n):
BB 2005 S. 2741 Nr. 50
DB 2007 S. 20 Nr. 27
EFG 2005 S. 1672 Nr. 21
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2006 S. 474
WAAAB-68538

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 16.08.2005 - 2 V 17/05

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