Aktivierungspflicht für gekaufte Zuckerrübenlieferrechte als immaterielle, nicht abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens des landwirtschaftlichen Betriebs
Aussetzung der Vollziehung betreffend Gewinnfeststellung 1999 bis 2002
Leitsatz
Wurde beim Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebs im Jahr 1999, als ein Ende der Quotenregelung für zuckererzeugende Unternehmen
noch nicht absehbar war, ein Teil des Kaufpreises für im erworbenen Betrieb vorhandene Zuckerrübenlieferrechte geleistet,
so ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass insoweit nach § 5 Abs. 2 EStG ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut zu
aktivieren ist, das aber anders als der miterworbene Geschäfts- oder Firmenwert nicht abschreibungsfähig ist.
Fundstelle(n): BB 2005 S. 2741 Nr. 50 DB 2007 S. 20 Nr. 27 EFG 2005 S. 1672 Nr. 21 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2006 S. 474 WAAAB-68538
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 16.08.2005 - 2 V 17/05
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