Bewertung einer Sacheinlage aus dem Privatvermögen in eine
Kapitalgesellschaft im Rahmen der Gründung
Körperschaftsteuer 1994–1997. Gesonderte Feststellung von
Besteuerungsgrundlagen gem. § 47 Abs. 1 KStG zum
–––,
Gewerbesteuer-Messbetrag 1994 und 1995 sowie Einheitswert des
Betriebsvermögens zum
Leitsatz
1. Die Vorschriften der §§
4 Abs. 1 Satz 1 und 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG können auch auf die
Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in das
Vermögen einer Kapitalgesellschaft anwendbar sein.
2. Ob Wirtschaftsgüter
„offen” oder „verdeckt” eingelegt wurden, ist eine
Frage der bilanzrechtlichen Behandlung. Nur bei einer Unterbewertung liegt eine
verdeckte Einlage des Gesellschafters vor.
3. Bringt der Gesellschafter im
Rahmen der Gründung einer GmbH ein Grundstück aus seinem
Privatvermögen ein, und erhält er hierfür in Gestalt des von ihm
aufzubringenden Anteils am Stammkapital zuzüglich einer
Kapitalrücklage eine Gegenleistung, die dem vollen Wert des
Grundstücks entspricht, handelt es sich nicht um einen unentgeltlichen
Vorgang, sondern um ein tauschähnliches Geschäft.
4. Für die Beurteilung eines
Einbringungsvorgangs als Anschaffungsgeschäft ist es jedenfalls im Rahmen
der Gründung einer Einmann-GmbH unerheblich, unter welcher der Positionen
des Eigenkapitals die Gegenbuchung vorgenommen wird.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 3/2006 S. 126 DB 2007 S. 16 Nr. 27 DStRE 2006 S. 237 Nr. 4 DStZ 2006 S. 2 Nr. 1 EFG 2006 S. 33 Nr. 1 KÖSDI 2006 S. 14965 Nr. 2 SJ 2005 S. 26 Nr. 25 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2006 S. 278 SAAAB-68535
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.03.2005 - 3 K 340/01
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