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BFH 01.12.1995 VI R 59/95
Lohnsteuer; | Voraussetzungen der Steuerfreiheit für die im Beitrittsgebiet im zweiten Halbjahr 1990 ausgezahlten Jahresendprämien (§ 3 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 5 AStVO (DDR))
Jahresendprämien, die im Beitrittsgebiet im zweiten Halbjahr 1990 ausgezahlt wurden und für die bis zum keine Mittel einem Prämienfonds zugeführt worden waren, waren entsprechend dem nicht gem. § 3 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 5 der Verordnung über die Besteuerung des Arbeitseinkommens (AStVO, GBl DDR 1952, 1413) steuerbefreit (Bestätigung der , DStR S. 246, und v. - IV B 6 - S 2342 - 65/91, DStR S. 1628).