Suchen
Günter Söffing, Hermann Bernwart Brandenberg, Dorothee Hallerbach, Monika Jachmann, Matthias Söffing

Besteuerung der Mitunternehmer

5. Aufl. 2005

ISBN der Online-Version: 3-482-55031-X
ISBN der gedruckten Version: 3-482-42325-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Besteuerung der Mitunternehmer (5. Auflage)

15. Kommanditgesellschaft auf Aktien

15.1 Die Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG

1521 In § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG wird bestimmt, dass die Gewinnanteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer KG auf Aktien, soweit sie nicht auf Anteile am Grundkapital entfallen, und die Vergütungen, die der persönlich haftende Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat, Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind.

15.2 Stellung als Mitunternehmer

1522 Anders als der persönlich haftende Gesellschafter einer KG wird der persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA im Gesetz nicht als Mitunternehmer bezeichnet. Er ist aber wie ein Mitunternehmer zu behandeln, weil seine gesellschaftsrechtliche Rechtsstellung derjenigen des persönlich haftenden Gesellschafters einer KG weitgehend angeglichen ist.

1523 Es finden demzufolge auf die Bezüge, die der persönlich haftende Gesellschafter außerhalb seiner Einlage auf das Grundkapital erhält, ausschließlich die Vorschriften über die Einkünfte aus Gewerbebetrieb Anwendung. Steuerrechtlich wird die Einkommensbesteuerung des persönlich haftenden Gesellschafters, soweit er nicht auch Kommanditaktionär i...