Besteuerung der Mitunternehmer
5. Aufl. 2005
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14. Familienpersonengesellschaften
Literatur: Stuhrmann, Einzelfragen zur Familienpersonengesellschaft, FS L. Schmidt 1993, S. 403; Friedrich, Die steuerrechtliche Behandlung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen, DB 1995 S. 1048; Brandenberg, Unentgeltliche Aufnahme eines nahen Angehörigen in ein Einzelunternehmen zur Gründung einer Personengesellschaft, FR 2000 S. 745; Carlé/Halm, Entwicklungen des Sondersteuerrechts der Familienpersonengesellschaften, KÖSDI 2000 S. 12384 ff.
14.1 Grundsätzliches
14.1.1 Begriff
1411 Einen festen Begriff der Familienpersonengesellschaft gibt es nicht. Im weitesten Sinne versteht man unter Familienpersonengesellschaften solche Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter oder ein Teil von ihnen untereinander in einem Angehörigenverhältnis stehen, also Verlobte, Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister oder Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern oder Pflegeeltern bzw. Pflegekinder (§ 15 AO).
Keine Familienpersonengesellschaft liegt in der Regel vor, wenn an der Personengesellschaft auch fremde Dritte beteiligt sind, zwischen diesen und den beteiligten Familienangehörigen kein Interessengleichklang besteht...