Besteuerung der Mitunternehmer
5. Aufl. 2005
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7. Übertragung und Überführung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmer und Mitunternehmerschaft oder zwischen Schwesterpersonengesellschaften
7.1 Einführung
7.1.1 Zivilrecht
721 Hinsichtlich der zivilrechtlich möglichen Leistungsbeziehungen zwischen einer Personengesellschaft (der Gesamthand der Gesellschafter) und den einzelnen Gesellschaftern unterscheidet man zwischen Sozialbeziehungen und Drittbeziehungen.
722 Unter Sozialbeziehungen versteht man Ansprüche der Gesamthand der Gesellschafter gegenüber einzelnen Gesellschaftern aus dem Gesellschaftsverhältnis (Sozialansprüche) und Ansprüche der einzelnen Gesellschafter gegen die Gesamthand aus dem Gesellschaftsvertrag (Sozialverpflichtungen).
Beispiele für Sozialansprüche:
Anspruch auf Leistung des vereinbarten Beitrags (§§ 705 ff. BGB),
Anspruch auf Nachschuss bei Gesellschaftsende (§ 735 BGB),
Anspruch auf Rückzahlung zuviel entnommener Gewinne.
Beispiele für Sozialverpflichtungen:
723 Ansprüche bzw. Verpflichtungen...