Besteuerung der Mitunternehmer
5. Aufl. 2005
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6. Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft
Literatur: Hollatz, Die Abgrenzung von Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen bei Kapitalüberlassung eines Personengesellschafters, DStR 1994 S. 1673; Grützner, Betriebsvermögen von Personengesellschaften, BBK 1998, Fach 14 S. 1275.
6.1 Allgemeiner Überblick
551 Zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehören alle Wirtschaftsgüter, die
nach dem Zivilrecht zum Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft) gehören und nicht dem notwendigen Privatvermögen zuzurechnen sind oder
die als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln sind.
Das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft besteht also aus ihrem Gesellschaftsvermögen und den Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer.
552 Im Gegensatz zu den anderen Personengesellschaften hat eine atypisch stille Gesellschaft kein Gesellschaftsvermögen, so dass für sie auch kein Betriebsvermögensvergleich möglich ist. Eine stille Gesellschaft hat kein Gesellschaftsvermögen, da die Einlage des stillen Gesellschafters nach § 230 HGB in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht.
553 Der Steuerbilanz der Personengesellschaft entspricht bei der atypisch stillen Gesellschaft die Steuer...