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Günter Söffing, Hermann Bernwart Brandenberg, Dorothee Hallerbach, Monika Jachmann, Matthias Söffing

Besteuerung der Mitunternehmer

5. Aufl. 2005

ISBN der Online-Version: 3-482-55031-X
ISBN der gedruckten Version: 3-482-42325-3

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Besteuerung der Mitunternehmer (5. Auflage)

2. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG als Zentralvorschrift für die Besteuerung der Mitunternehmer

2.1 Allgemeines

121 Die zentrale Vorschrift für die Ermittlung der von einer Mitunternehmerschaft erwirtschafteten Gewinne und deren Verteilung auf die einzelnen Mitunternehmer ist § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG. Diese Vorschrift findet ihrem Wortlaut nach zwar nur auf solche Mitunternehmerschaften Anwendung, die eine gewerbliche Tätigkeit zum Gegenstand haben. Durch § 13 Abs. 7 EStG wird sie aber auch auf land- und forstwirtschaftliche Mitunternehmerschaften und durch § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG auf Mitunternehmerschaften der selbständigen Arbeit für anwendbar erklärt.

122 Aus den in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG enthaltenen Regelungen wird heute hergeleitet, dass eine Mitunternehmerschaft im deutschen Einkommensteuerrecht insoweit als Steuersubjekt angesehen wird, als sie in der Einheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestandes verwirklicht, welche den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind. Bei diesen Merkmalen handelt es sich um die Verwirklichung oder Nichtverwirklichung des Tatbestandes einer bestimmten Einkunftsart und das Erzielen von Gewinnen – oder bei den nichtbetrieblichen Einkunftsarten das Erzielen von Überschüssen – im Rahmen dieser Einkunftsart. Die Subjekteigenschaft einer Pe...