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BBKM 3/2005 S. 61

Verwertung einer Rückdeckungsversicherung

Besteht für eine Pensionszusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH eine Rückdeckungsversicherung mit widerruflichem Bezugsrecht, so hat nach Eintritt des Insolvenzfalls der Insolvenzverwalter das Recht, diese Versicherung gem. § 80 Abs. 1 InsO, § 165 Abs. 1 VVG zu kündigen. Bei Bestehen eines Pfandrechts an der Versicherungsleistung, das dem versorgungsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführer übertragen wurde, ist der Insolvenzverwalter zudem vor Pfandreife zur Einziehung des Rückkaufswertes ohne Zustimmung des Pfandrechtsgläubigers berechtigt. Mit Urteil vom – IX ZR 138/04 (DB 2005 S. 1453 ff.) hat der BGH klargestellt, dass es sich vor Eintritt des Versorgungsfalls nur um eine zur Sicherung berechtigende und unter einer aufschiebenden Bedingung stehende Forderung handelt. Das Einzugsrecht steht in diesem Fall al...