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Unternehmernachweis bei Einschaltung Dritter als Abholer
Der zur Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen erforderliche Unternehmernachweis erfordert auch bei Einschaltung von Dritten als Abholer grundsätzlich nicht, dass deren Berechtigung zur Abholung durch eine schriftliche Vollmacht einschließlich entsprechender Handelsregisterauszüge der Abnehmerfirma und Passkopien der Geschäftsführer belegt wird. Sind die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Umsätze ordnungsgemäß erfüllt worden und wird dessen ungeachtet die inhaltliche Unrichtigkeit der Angaben des Abnehmers festgestellt, stellt sich erst dann die Fragen nach der Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Zur Wirksamkeit der Versicherung des Beauftragten nach § 17 Abs. 2 Nr. 4 S. 9UStDV wird lediglich verlangt, dass sie schriftlich abgegeben wird, d. h. dass die Er...