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Umfang der Steuerbefreiung bei der Verwaltung von Sondervermögen?
Nach § 4 Nr. 8 h UStG (Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie) ist u. a. die Verwaltung von Sondervermögen nach dem Investmentgesetz (InvG) umsatzsteuerfrei. Dies gilt auch für nach § 16 InvG ausgelagerte Tätigkeiten (Abschn. 69 Abs. 1 Satz 4 UStR). In dem zurzeit beim EuGH anhängigen Verfahren C-169/04 (Abbey National II) besteht Streit sowohl hinsichtlich der Definition „Verwaltung” als auch hinsichtlich der Definition „Sondervermögen”. Insbesondere hinsichtlich der ausgelagerten Tätigkeiten soll die Umsatzsteuerbefreiung immer dann greifen, wenn die Tätigkeiten ein eigenständiges Ganzes bilden und für die Verwaltung des Fonds wesentlich und spezifisch sind. Dabei soll nicht nur der Umfang der übertragenen Aufgaben, sondern auch der innere Zusammenhang der übertragenen Tätigkeiten bedeutend sein. Der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 8 h UStG wird somit wesentlich weiter interpretiert, al...