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Elektronische Übermittlung von Rechnungen per Datenaustausch
Auf die vom VDA aufgeworfene Frage, ob durch Rz. 21 des (BStBl 2004 I S. 258), und die entsprechende Formulierung in Abschn. 184a Abs. 4 UStR eine inhaltliche Neuregelung der Sammelrechnung beabsichtigt war, antwortet das BMF, es werde weiterhin als ausreichend angesehen, wenn sich die nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Pflichtangaben aus der Sammelrechnung i. V. mit den dort zu bezeichnenden Einzelabrechnungen (§ 31 Abs. 1 UStDV) ergeben. In der Sammelrechnung müssen für den jeweiligen Abrechnungszeitraum jedoch mindestens die Summe der Entgelte, die Summe der Umsatzsteuerbeträge und der Abrechnungszeitraum angegeben und die Einzelabrechnungen, aus denen sich die übrigen Pflichtangaben ergeben, bezeichnet werden. Voraussetzung ist zudem, dass sowohl die Sammelrechnung als auch die dort bezeichneten Einzelabrechnungen vom l...