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Ermäßigter Steuersatz für Computerzeitschrift mit beigefügter CD
Computerzeitschriften mit CD sind Warenzusammenstellungen, die einheitlich dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, da die CDs einzeln nicht angeboten werden und auch nicht verkäuflich wären. Auch dann, wenn der Verbraucher sich zuvor über eine preiswertere Alternative ohne CD Gedanken gemacht hat, versteht er den Erwerb der Zeitschrift mit CD als Kauf einer Computerzeitschrift oder einer „Computerzeitschrift mit CD” und nicht – was Voraussetzung einer Aufteilung wäre – einer „Computerzeitschrift und CD”. Ein Aufpreis von höchstens 100 v. H. steht der Annahme, dass die Zeitschrift den Charakter der Warenzusammenstellungen bestimmt, nicht notwendig entgegen.