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            BFH 19.12.2005  VI R 30/05, NWB direkt 44/2005 S. 6
Verpflegungsmehraufwand eines Seemanns
Ein Seemann, der sich aufgrund der Weisungen seines Arbeitgebers längere Zeit auf einem Schiff aufzuhalten hat, übt eine Fahrtätigkeit aus. Auch Schiffe sind Fahrzeuge i. S. der sog. „Fahrtätigkeit”.