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Berufsrecht | Online-Seminar keine Fortbildungsveranstaltung für Fachanwalt für Steuerrecht
Fortbildungsveranstaltungen i. S. von § 15 FAO sind dadurch gekennzeichnet, dass die Teilnehmer nicht nur gedanklich beteiligt sind, sondern Diskussionsbeiträge leisten, Fälle diskutieren und untereinander auch Erfahrungen austauschen. Diese Möglichkeit der spontanen Beteiligung ist nur bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Tagungsteilnehmer gewährleistet. Dies gilt auch dann, wenn bei einem Online-Seminar jeweils ein Teilnehmer Fragen an den Referenten stellen oder auch von diesem befragt werden kann. Hinzu kommt, dass bei einem Online-Seminar eine ausreichende Kontrollmöglichkeit bezüglich einer durchgehenden Präsenz nicht möglich ist (AnwGH Schleswig, Beschl. v. - 1 AGH 1/05, NJW-RR 2005 S. 1295).