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Wohnungseigentum | Aufgabenübertragung auf Steuerberater
Es widerspricht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung von Wohnungseigentum, wenn der Verwalter ermächtigt wird, ihm obliegende Aufgaben auf einen Dritten zu übertragen und die hierdurch erwachsenden Mehrkosten der Eigentümergemeinschaft aufzuerlegen (OLG Frankfurt/M., Beschluss v. - 20 W 153/03). Durch (Mehrheits-)Beschluss war ein Verwalter ermächtigt worden, die Abrechnungen gegenüber Gläubigern der Gemeinschaft – die zu seinen vertraglichen Pflichten (s. § 27 WEG) gehörte – einem Steuerberater zu übertragen. Dieser Beschluss wurde erfolgreich angefochten und aufgehoben.