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Zahlung von zwei zusätzlichen Monatsgehältern auf Veranlassung der Konzernmutter
Die Zahlung von zwei zusätzlichen Monatsgehältern an die Arbeitnehmer als Dank und Anerkennung ist auch dann kein Trinkgeld, wenn die Zahlung von der Konzernmutter veranlasst worden ist, denn die Konzernmutter ist nicht Dritter i. S. des § 3 Nr. 51 EStG (BFH-Az.: VI R 43/05).