Vorliegender wirksamer LSt-Pauschalierungsbescheid steht der Einbeziehung in die ESt-Veranlagung entgegen
Leitsatz
Werden Zahlungen gem. § 3 Nr. 26 EStG (steuerfreie Aufwandsentschädigungen bis zu 2.400 DM jährlich für die nebenberufliche
Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst einer damit befassten Einrichtung) vorgenommen, die für einen mehr
oder weniger großen Teil der Mitarbeiter unberechtigt gewesen sind, so kommt es für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung
bei den Beschäftigten auf die Prüfung des einzelnen Falls an. Pauschal besteuerter Lohn ist gem. § 40a Abs. 5, § 40 Abs. 3
EStG bei der Veranlagung zur ESt außer Ansatz zu lassen, sodass ein vorliegender wirksamer LSt-Pauschalierungsbescheid der
Einbeziehung in die ESt-Veranlagung entgegensteht; dabei ist es unerheblich, ob die Pauschalierung rechtmäßig erfolgt ist.
Fundstelle(n): FAAAB-67991
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 08.01.2004 - V 146/03
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