Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen einer Ansparrücklage
Leitsatz
Steuerpflichtige, die den Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, können für die künftige Anschaffung oder Herstellung
eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens Betriebsausgaben (bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
des begünstigten Wirtschaftsgutes) in der Höhe abziehen, die denen einer Gewinnminderung durch Rücklagenbildung bei Steuerpflichtigen
mit Betriebsvermögensvergleich entsprechen. Das Investitionsvorhaben ist innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist konkret zu
bezeichnen und die Bildung und Auflösung der Rücklage muss hinsichtlich jedes einzelnen Wirtschaftsgutes in der Buchführung
nachvollziehbar sein.
Fundstelle(n): UAAAB-67986
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.04.2005 - VI 425/03
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