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LAG Hessisches 04.09.1995 16 Sa 215/95
Arbeitsrecht; | Krankenversicherung bei Entsendung ins Ausland
Es ist Sache eines Arbeitnehmers, der vorübergehend für seinen Arbeitgeber im Ausland tätig wird (hier: USA), sich über den Umfang des Krankenversicherungsschutzes im Ausland bei seiner Krankenkasse zu informieren. Den Arbeitgeber trifft keine Informations- und Beratungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer ().