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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 1 K 2222/02 EFG 2006 S. 1379 Nr. 17

Gesetze: UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1

Berichtigungsanspruch nach § 17 UStG im Gesamtvollstreckungsverfahren

Umsatzsteuer 1997

Leitsatz

Eine Steuerforderung ist dann dem Vermögen des Gemeinschuldners vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens und nicht der Masse zuzuordnen, wenn sie vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens in der Weise „begründet” worden ist, dass der zugrunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt bereits verwirklicht worden ist. Dies gilt auch für den umsatzsteuerrechtlichen Berichtigungsanspruch nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1379 Nr. 17
UStB 2006 S. 329 Nr. 12
TAAAB-67956

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 14.06.2005 - 1 K 2222/02

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