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PiR Nr. 2 vom Seite 30

Erwerbs- und Erstkonsolidierungsstichtag

Dipl.-Volkswirt StB Torsten Janßen, Bonn und Dipl.-Ök. Jens Freiberg, Frankfurt/M.

I. Problemstellung

Zwischen dem Abschluss eines Anteils- oder Unternehmenskaufvertrags und seinem rechtlichen Vollzug kann, z. B. wegen kartellrechtlicher Genehmigungen, ein mehr oder weniger langer Zeitraum liegen. Handelsrechtlich muss diese Divergenz nicht unbedingt interessieren, da die Erstkonsolidierung eines Unternehmens auf den ersten Bilanzstichtag nach Erwerb erfolgen kann (§ 301 Abs. 2 HGB). Nach IFRS ist hingegen zwingend auf den Erwerbsstichtag zu konsolidieren. Dieser grenzt „Altgewinne” von den Konzernergebnissen ab und entscheidet über die Zusammensetzung und den Zeitwert des bei der Erstkonsolidierung anzusetzenden Vermögens und damit auch über die Höhe des goodwill. Der genauen Bestimmung des Erwerbszeitpunkts kommt daher erhebliches Gewicht im Rahmen der Konzernrechnungslegung zu.

II. Bestimmung des Erwerbszeitpunkts

1. Das Beherrschungskriterium

IFRS 3 Appendix A definiert den Erwerbszeitpunkt als denjenigen, an dem das erwerbende Unternehmen tatsächlich die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erhält. Beherrschung wird in der Möglichkeit (to obtain control) zur Bestimmung der Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens oder eines Geschäftsbetriebs gesehen, um daraus Nutzen zu...

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