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Umsatzsteuer; | Telefonkarten
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Telefonkarten gilt gem. dem folgendes: (1) Der Verkauf von Telefonkarten zum aufgedruckten Wert stellt keine Lieferung der Telefonkarte dar. Denn das wirtschaftliche Interesse des Kartenerwerbers ist nicht auf die Erlangung der Verfügungsmacht an der Karte gerichtet, sondern darauf, mit Hilfe der auf der Karte befindlichen Information (Magnetstreifen oder Chip) später eine andere Leistung entgelten zu können. Dies gilt unabhängig davon, ob die Telefonkarte ausschließlich im Inland für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen benutzt werden kann oder ob die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (z. B. Telefonieren im Ausland, Parkhaus, ÖPNV) unter Verwendung der Telefonk...