Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nutzungsdauer von Software
Das BMF hat den Entwurf eines Anwendungsschreibens zur bilanzsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für neue Softwaresysteme vorbereitet. Die Verbände haben hierzu Stellungnahmen abgegeben, die bei der Verfassung des endgültigen Schreibens Berücksichtigung finden sollen. Eine mit den Bundesländern abgestimmte Verwaltungsanweisung ist noch im Jahr 2005 zu erwarten.
Die OFD Chemnitz hat im Vorgriff hierauf mit Vfg. vom - S 2172 - 14/8 - St 21 (StuB 2005 S. 724) die Finanzämter in ihrem Zuständigkeitsbereich angewiesen, für betriebswirtschaftliche Softwaresysteme grundsätzlich von einer Nutzungsdauer von fünf Jahren auszugehen. Diese Vfg. gibt nicht die bundeseinheitliche Festlegung der Nutzungsdauer auf generell fünf Jahre (als Obergrenze) wieder. Es bleibt abzuwarten, ob das BMF-Schreiben diese Nutzungsdauer übernimmt oder doch eine längere Nutzungsdauer bestimmen wird.