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Schweiz | internationaler Kulturgütertransfer
Am sind das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) und die dazugehörige Vollziehungsverordnung (KGTV) in Kraft getreten. Beide Rechtsquellen sind auf der Website des Bundesamtes für Kultur (www.kultur-schweiz.admin.ch) abrufbar. Das KGTG regelt die Einfuhr von Kulturgütern in die Schweiz, deren Durch- und Ausfuhr sowie die Rückführung aus der Schweiz. Die neuen Regelungen sind für Importeure und Exporteure von Kulturgütern sowie für die Zollverwaltung von Bedeutung. Sie betreffen u. a. die Ausfuhrbewilligung für im schweizerischen Bundesverzeichnis eingetragenes Kulturgut sowie die Kontrolle des Kulturgütertransfers an der Grenze durch die Zollbehörden.