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Umsatzsteuer | Lieferung mit Abgangsort aus einem in einem Drittlandsgebiet gelegenen Logistikzentrum
Bei einer Lieferung mit Abgangsort aus einem in einem Drittlandsgebiet gelegenen Logistikzentrum handelt es sich trotzdem um eine Lieferung mit inländischem Lieferort, wenn die Gegenstände bei einer Beförderungs- oder Versendungslieferung aus dem Drittland ins Inland gelangen und der Lieferer oder sein Beauftragter Schuldner der EUSt ist. In diesem Fall verlegt die Vorschrift des § 3 Abs. 8 UStG als lex specialis zu § 3 Abs. 6 UStG den Lieferort in das Inland ().