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Anwendbarkeit der Übergangsvorschrift in § 27 Abs. 8 UStG
Die Übergangsvorschrift in § 27 Abs. 8 UStG 1999 i. d. F. des StÄndG 2003, nach der § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG in der ab dem geltenden Fassung unter bestimmten Voraussetzungen auch für Zeiträume vor dem anzuwenden ist, enthält keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung.