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Aufwendungen für ein Jurastudium im 36. Semester
Aufwendungen einer Krankenschwester für ein berufsbegleitendes Jurastudium im 36. Semester stellen weder Werbungskosten noch Sonderausgaben dar, weil kein hinreichend konkreter, klar erkennbarer Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen als Rechtsanwältin besteht.