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Niedrigerer StraBEG-Einkommensteuertarif auch für Steuerehrliche?
Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob (1) die Vorschriften der § 20 Abs. 1, § 32a EStG in der für die Veranlagungszeiträume 2000 bis 2002 maßgeblichen Fassung mit dem GG insoweit unvereinbar sind, wie sie im Zusammenwirken mit den ergänzenden Regelungen des StraBEG steuerehrliche Steuerpflichtige einer höheren Steuer unterwerfen als dies für Steuerunehrliche geschieht und (2) darüber, ob die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG mit dem GG unvereinbar ist, weil die Durchsetzung des aus dem Bezug von Zinseinkünften erwachsenden Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird. – Der pauschale Abschlag in Höhe von 40 v. H. auf sämtliche einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Einnahmen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 StraBEG kann nicht als Typisierung gerechtfertigt werden. Bei der Ermittlung der Bemessungsgr...