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Abzug von Steuerberaterkosten
Steuerberatungskosten sind, soweit sie sich auf die Ermittlung der (Überschuss-)Einkünfte beziehen, Werbungskosten und soweit sie das Ausfüllen der Steuererklärung oder Beratung in Tarif- und Veranlagungsfragen betreffen, Kosten der Lebensführung, die als Sonderausgaben abziehbar sind.