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Ansparabschreibung
Die systematische Verbindung zwischen dem Tatbestand der Rücklagenbildung und den Rechtsfolgen (Auflösung der Rücklage bzw. Gewinnzuschlag) zwingt dazu, dass die geplanten Investitionen hinreichend konkretisiert werden müssen. Insbesondere sind Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts nach Art und Lage sowie zu den voraussichtlichen Anschaffungskosten erforderlich. Die ausgeübte Wahlfreiheit zur Bildung einer Ansparabschreibung muss der Steuerpflichtige in seiner Buchführung und Gewinnermittlung transparent machen, indem Art und Umfang der Investitionen und die Höhe der für sie gebildeten Rücklage aus Buchführung und Gewinnermittlung entnommen werden können. Ein Eigenbeleg über die Rücklagenbildung, der in der eigentlichen Buchführung nicht verfolgt werden kann, genügt den Anforderungen ni...