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Feststellungsklage bei inhaltlich unrichtiger Rückstandsanzeige
Für eine Feststellungsklage gegen eine Rückstandsaufstellung eines für den Steuerpflichtigen unzuständigen Finanzamts, die ohne Leistungsgebot lediglich bei einem anderen Finanzamt bestehende Steuerrückstände ausweist, fehlt dass Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Finanzamt die Fehlerhaftigkeit der Rückstandsaufstellung unverzüglich eingeräumt hat. Eine Klageänderung der Feststellungsklage nach Tilgung der Steuerrückstände ist nicht sachdienlich, weil vorher mangels Vorliegens eines Verwaltungsakts die Voraussetzungen einer Anfechtungsklage nicht gegeben waren.