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Ordnungsgemäßige Belehrung über Klagefrist
Eine Rechtsmittelbelehrung über die Erhebung der Klage ist wegen fehlendem Hinweis auf eine mögliche Verlängerung der Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, sofern der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, weder unrichtig noch unvollständig.