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Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Zulassungsvoraussetzungen, berufspraktische Tätigkeit und deren Nachweis
Jedes Jahr nehmen 5 000 bis 6 000 Prüflinge an der Steuerberaterprüfung teil. Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung. Die tägliche Praxis der Autoren zeigt, dass die Zulassung in vielen Fällen nicht ohne weiteres zu erlangen ist.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Teilnahme an der SteuerberaterpPrüfung bedarf der Zulassung (§ 35 Abs. 2 StBerG). Die Zulassung kann nach § 36 Abs. 1, 2 StBerG über vier alternative Wege erlangt werden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorbildung | Regelstudienzeit | Praktische
Tätigkeit* | |
Abgeschlossenes | mindestens 8
Semester | 2 Jahre | |
- | wirtschaftswissenschaftliches
Hochschulstudium | ||
- | anderes Hochschulstudium mit
wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung | weniger als 8 Semester | 3 Jahre |
- | rechtswissenschaftliches
Hochschulstudium | ||
Bestandene Abschlussprüfung in einem
kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige
Vorbildung | 10 Jahre | ||
Erfolgreich
abgelegte Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt
nach bestandener Abschlussprüfung in einem kaufmännischen
Ausbildungsberuf | 7 Jahre | ||
Beamter des gehobenen Dienstes der
Finanzverwaltung (ohne FH-Abschluss) | 7 Jahre Sachbearbeiter | ||
* Praktische Tätigkeiten sind
erst nach Abschluss des Studiums bzw. ... |