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Arbeitsrecht | Rechtsweg bei Ein-Euro-Jobs
Bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem privaten Maßnahmeträger und dem Hilfebedürftigen der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Es handelt sich um ein privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis eigener Art, wobei der Hilfebedürftige als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist ().