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Übertragung von Betrieben und wesentlichen Beteiligungen gegen Leibrente
Geänderte Rechtslage erzwingt neue Gestaltungsüberlegungen
Das (BStBl 2004 I S. 1187) regelt die Auswirkungen des Halbeinkünfteverfahrens bei Verkauf eines Betriebs oder einer wesentlichen Beteiligung gegen wiederkehrende Zahlungen. Für die Praxis bedeutsamer ist eine andere Neuregelung, die in der Überschrift des Erlasses nicht angesprochen wird: Bei Wahl der Zuflussbesteuerung ist aus den laufenden Zahlungen ein Zinsanteil herauszurechnen und sofort, d. h. im Jahr des Zuflusses zu versteuern. Nach Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften soll das Halbeinkünfteverfahren diesen Zinsanteil nicht erfassen. Für die Ermittlung des Zinsanteils kommen je nach Sachlage vier verschiedene Methoden in Betracht. Angesetzt werden teils Zinssätze von 5,5 v. H., teils nur von 3 v. H. Nach Auffassung der Verwaltung werden diese Zinseinkünfte nur nach der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung um den Sparer-Freibetrag gekürzt. Wegen dieser geänderten, in Teilbereichen angreifbaren Verwaltungsanweisungen und der dadurch ausgelösten Unsicherheiten in der Beurteilung der Rechtslage stellen sich auch Gestaltungsüberlegungen anders dar als bisher, einmal bei der Wahl zwischen der sofortigen, tarifbegüns...