Deutsche Vorsteuervergütung
für ein tschechisches Unternehmen auch ohne
Gegenseitigkeitserfordernis?
Leitsatz
Dem Europäischen Gerichtshof
wird gemäß Art. 234 Abs. 2 EGV folgende Frage zur Vorabentscheidung
vorgelegt: Ist Art. 2 Abs. 2 der Dreizehnten Richtlinie des Rates vom
zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die Umsatzsteuern (Richtlinie 86/560/EWG) einschränkend
dahingehend auszulegen, dass die dort den Mitgliedstaaten eingeräumte
Möglichkeit, die Mehrwertsteuererstattung von der Gewährung
vergleichbarer Vorteile im Bereich der Umsatzsteuern durch Drittländer
abhängig zu machen, sich nicht auf solche Staaten bezieht, die sich als
Vertragsparteien des General Agreement on Trade in Services -GATS- (BGBl. II
1994, 1473, 1643) auf dessen Meistbegünstigungsklausel (Art. II Abs. 1
GATS) berufen können ?
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1479 Nr. 24 EFG 2005 S. 1900 Nr. 23 IStR 2005 S. 706 Nr. 20 KÖSDI 2006 S. 14937 Nr. 1 UR 2005 S. 682 Nr. 12 YAAAB-67428
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