Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BAG 27.06.1995 1 AZR 1016/94
Arbeitskampfrecht; | Eindeutigkeit einer Aussperrungserklärung
Die Aussperrung bedarf einer eindeutigen Erklärung des Arbeitgebers. Hieran fehlt es, wenn bei der Schließung des Betriebes unklar bleibt, ob der Arbeitgeber lediglich auf streikbedingte Betriebsstörungen reagieren (Berufung auf das Arbeitskampfrisiko) oder selbst eine Kampfmaßnahme ergreifen will. Etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Arbeitgebers ().