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Grundstücksrecht; | Überwälzung der Streupflicht auf den Mieter
Behauptet der streupflichtige Anlieger, er habe die Streupflicht auf seine Mieter übertragen, so muß er substantiiert darlegen und notfalls beweisen, wie er dies geregelt und daß er die Erfüllung dieser Verpflichtung auch überwacht hat. Die Regelung in einer Stadtordnung, wonach der Anlieger bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege innerhalb bestimmter Zeiten von Schnee und Eis freizuhalten hat, ist ein Schutzgesetz i. S. des § 823 Abs. 2 BGB. Kommt ein Fußgänger auf dem nicht geräumten Gehweg zu Fall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Verstoß gegen das Schutzgesetz schadensursächlich war (in Anlehnung an BGH NJW 1984, 432 f.). Herrschte überall Schnee- und Eisglätte, so rechtfertigt die Aussage des gestürzten Fußgängers, er sei ,,normal'' gegangen, ohne nähere Feststellungen nicht den Vorwurf, ih...