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FG München 09.11.2004 7 K 244/01, BBK 20/2005 S. 4538

Rückstellungen bei Rücknahmepflicht für Altbatterien

Verpflichtet sich eine Vertriebsgesellschaft für Kfz-Starterbatterien in ihrer Preisliste, Altbatterien ihrer Kunden zurückzunehmen und recyceln zu lassen, so kann sie nach dem nrkr. für diese Verpflichtung eine Rückstellung bilden. Im Revisionsverfahren I R 53/05 hat der BFH Gelegenheit, die Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen näher auszulegen.

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