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Finanzierbarkeit von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer – Übergangsregelung bei Pensionsverzicht
Die Pensionszusage für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft setzt u. a. voraus, dass die Zusage von der Gesellschaft finanziert werden kann und die Passivierung der Verpflichtung nicht zur Überschuldung der Gesellschaft führt. Das BMF hatte zur Finanzierbarkeit im , näher Stellung genommen und in Tz. 2.2 verlangt, dass bei der Entscheidung, ob die Zusage finanzierbar sei, von einem fiktiven Versorgungsfall auszugehen sei. Dies hätte im Ergebnis dazu geführt, dass für die Prüfung, ob die Passivierung zu einer Überschuldung der Gesellschaft führen würde, von einem höheren Wert auszugehen wäre, als dies für die Berechnung einer Rückstellung nach § 6a EStG zum Pensionsanwartschaftsbarwert der Fall wäre.
Dieser Auffassung der ...