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BMF 21.09.2005 IV A 5 -S 7104 - 19/05, BBK 20/2005 S. 4537

Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen des GmbH-Geschäftsführers

Die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers kann trotz seiner Organstellung als selbständig zu beurteilen sein, so dass er für seine Leistungen USt in Rechnung stellen kann. Die Frage der „Selbständigkeit” von natürlichen Personen ist nach dem für die USt, ESt und GewSt nach einheitlichen Kriterien zu beurteilen. Dabei sei auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen. Das stehe dem nicht entgegen. Eine Ausnahme gelte jedoch, wenn die Vergütungen für nichtselbständige Tätigkeiten durch Sonderregelungen zu Gewinneinkünften umqualifiziert werden.

BBK F. 6 S. 1279

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